Page 114 - CARBEST 2024 DE
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GARANTIEBEDINGUNGEN
Für alle angebotene Produkte unter den Reimo-Eigenmarken
„CARBEST“ / „REIMO TENT“ / „MC CAMPING“ / „CAMP4“ / „HOLIDAY TRAVEL“
wird von uns eine Herstellergarantie eingeräumt.
GARANTIEBEDINGUNGEN: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass Sie uns die
Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach (nachfol- darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch
gend „Reimo“ oder „Wir“) räumt Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Män- eine sichere Verpackung vermieden werden.
gelrechten auf die unter den Reimo-Eigenmarken „Carbest“, „REIMO TENT“,
„Camp4“, „Mc Camping“ und „HOLIDAY TRAVEL“ vertriebenen Produkte eine Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der
Garantie von 3 Jahren ein. Abweichend davon wird auf Lithium-LiFePO4-Bat- Warensendung beizufügen. Dies dient dazu, dass wir das Vorliegen der Garan-
terien unter der Reimo-Eigenmarke „Carbest“ durch Reimo eine Garantie von tievoraussetzungen prüfen können. Ohne Rechnungskopie können wir eine
7 Jahren und unter der Reimo-Eigenmarke „Mc Camping“ durch Reimo eine Garantieleistung ablehnen.
Garantie von 5 Jahren eingeräumt. Darüber hinaus wird für starre Solarmodule
mit Alurahmen der Marke „Carbest“ durch Reimo eine Garantie von 25 Jahren Bei berechtigter Inanspruchnahme einer Garantieleistung entstehen Ihnen
und der Marke „Mc Camping“ eine Garantie von 20 Jahren eingeräumt. keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für das
Einschicken der Ware. (beinhaltet nur den Versand innerhalb der Bundes-
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt jeweils mit Rechnungs- republik Deutschland)
datum. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bitte beachten Sie: Durch diese Händlergarantie von Reimo werden Ihre
gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Gewährleistungsrechte) gegen Reimo / einen
Sollten während des Garantiezeitraums Material- oder Fertigungsfehler an dem Händler nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch
von Ihnen erworbenen Produkt auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen genommen werden.
dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
• Kostenfreie Reparatur der Ware oder Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende Gewährleistungs-
• Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel rechte Reimo gegenüber unberührt. Diese Herstellergarantie erweitert Ihre
Rechtsstellung daher vielmehr.
Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Garantieleistungen
ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von Reimo über. Die neuen Teile bzw. Für den Fall, dass die Kaufsache mangelhaft ist, können Sie in jedem Fall
Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über. gegenüber Reimo ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen
und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in
Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen Anspruch genommen wird.
nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an ihren Händler, von welchem Sie den
betreffenden Artikel erworben haben, oder direkt an Reimo als Garantiegeber:
Reimo Reisemobil-Center GmbH
Boschring 10
63329 Egelsbach
Telefon: 06150 8662-310
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Fertigungsfehler
festgestellt werden. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an
der Ware durch:
• regulären Verschleiß
• unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung
des Produkts
• unsachgemäßen Betrieb, Installation, Montage, Inbetriebnahme
oder Bedienung entgegen der jeweiligen Gebrauchs- und/oder
Einbauanweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-,
Pflege und Warnhinweisen
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
• Eigenreparaturen
• Verwendung von Nicht-Originalteilen des Herstellers
oder vom Hersteller nicht freigegebenen Teilen
• Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
• Umstände, die nicht vom Hersteller zu verantworten sind
(z.B. Naturkatastrophen, Unfälle)
• unsachgemäßen Transport
(Version: 1.5_03.2024)
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